Rechtsanwalt Markus Stenger
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwalt für Immobilienrecht
Ihr Anwalt für Teilungsversteigerungen und Zwangsversteigerungen
Damit Sie finanzielle Fehler vermeiden, unterstütze und berate ich Sie:
- bei der Aufhebung einer Gemeinschaft (z.B. bei Scheidung oder Erbschaft),
- bei der Antragstellung beim Amtsgericht
- bei der Prüfung der Unterlagen
- bei der Vertretung vor Gericht
Rechtsanwalt Markus Stenger
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwalt für Immobilienrecht
Auf Herrn Stenger ist Verlass! Vielen Dank und Großes Lob von meiner Seite! Klare Empfehlung
Was ist eine Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung und wann lohnt sie?
Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer vor der Herausforderung stehen, eine Immobilie zu verkaufen, deren Eigentumsverhältnisse kompliziert sind, kann eine Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung der sinnvollste Weg sein.
Als erfahrener Anwalt für Teilungsversteigerungen begleite ich Sie durch den gesamten Prozess, minimiere Unsicherheiten und sorge dafür, dass rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Dabei greifen juristische Expertisen in Bereichen wie Erbengemeinschaft, Scheidung und Miteigentümergemeinschaften ineinander, um eine faire und rechtssichere Lösung zu finden.
Erfahren Sie, wie wir Sie bei Ihrer Teilungsversteigerung unterstützen können. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
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01.
Antrag auf Teilungsversteigerung
02.
Prüfung rechtlicher Grundlagen
03.
Interessenvertretung vor Gericht
Die Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung
Eine Teilungsversteigerung oder auch die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine gemeinschaftlich bewirtschaftete oder gemeinschaftlich gehörende Immobilie zur Versteigerung freigegeben wird, um den Wert anteilig auf die Miteigentümer zu verteilen.
Dieses Verfahren kommt häufig zum Einsatz, wenn sich Erbengemeinschaften oder Miteigentümer in der Praxis nicht gütlich einigen können, etwa nach einer Erbschaft, einer Scheidung oder in komplexen Eigentumsverhältnissen. Ziel ist es, eine rechtssichere Lösung zu finden, bei der jeder Anteil am Versteigerungserlös entsprechend dem Anteil am Eigentum ausgezahlt bekommt.
Wichtige Aspekte:
- Erbengemeinschaft: Häufige Motivationslage ist der Wunsch nach Klarheit über die Verteilung von Erbanteilen.
- Scheidung: Vermögensaufteilung kann durch eine Teilungsversteigerung sinnvoll erleichtert werden, wenn kein Einvernehmen erzielt wird.
- Miteigentümergemeinschaften: Bei Uneinigkeit über Nutzung, Verpfändung oder Verkauf hilft der Weg über das Gericht.
- Ablauf der Teilungsversteigerung: Juristische Schritte, Fristen und Kosten fallen unter klare Regularien.
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Erfahrung und Expertise
Individuelle Betreuung
Kundenstimmen zu unserer Kanzlei
Lesen Sie, wie wir unseren Klienten zur Seite standen und welche positiven Erfahrungen sie gemacht haben.
Die Beratung beim Herrn Stenger, ist sehr informativ und hilfreich gewesen, somit kann ich die Kanzlei laut meiner Erfahrung weiterempfehlen.
Auftrag wurde schnell und unproblematisch zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Sehr gute, kompetente Beratung durch Herrn Stenger. Diese Kanzlei kann ich bedingungslos weiterempfehlen.
Ich hatte das Vergnügen, von Rechtsanwalt Markus Stenger vertreten zu werden, und kann seine Dienste uneingeschränkt empfehlen. Seine fachliche Kompetenz ist beeindruckend – er hat ein tiefes Verständnis für die Materie und konnte komplexe rechtliche Sachverhalte klar und präzise erklären. Besonders hervorheben möchte ich seine rasche Auffassungsgabe. Herr Stenger hat sich schnell in meinen Fall eingearbeitet und mir umgehend fundierte und praktische Lösungen angeboten. Dank seiner professionellen und engagierten Unterstützung konnte ich mein Anliegen erfolgreich klären. Wenn Sie einen zuverlässigen, kompetenten und schnellen Rechtsbeistand suchen, ist Herr Markus Stenger definitiv die richtige Wahl!
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FAQs - Häufige Fragen
Was macht ein Anwalt bei einer Teilungsversteigerung?
Ein Anwalt unterstützt Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren. Er prüft die rechtlichen Grundlagen der Immobilie, bereitet den Antrag zur Teilungsversteigerung vor und reicht ihn beim zuständigen Amtsgericht ein.
Während des Prozesses vertritt er Ihre Interessen, achtet auf die Einhaltung sämtlicher Fristen und sorgt dafür, dass Sie keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile erleiden. Rechtsanwalt Markus Stenger ist auf solche Verfahren spezialisiert und begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur Verteilung des Erlöses.
Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?
Eine Teilungsversteigerung folgt einem geregelten Ablauf:
- Antragstellung: Ein Miteigentümer stellt beim Amtsgericht Antrag auf Teilungsversteigerung.
- Verfahrenseinleitung: Das Gericht prüft die Unterlagen und ordnet den Versteigerungstermin an.
- Versteigerungstermin: Interessenten – auch Miteigentümer – können Gebote abgeben.
- Verteilung des Erlöses: Nach dem Zuschlag wird der Erlös an die Miteigentümer entsprechend ihrer Anteile ausgezahlt.
Ein Anwalt überwacht den gesamten Ablauf, um formale oder taktische Fehler zu vermeiden.
Welche Kosten entstehen bei einer Teilungsversteigerung mit Anwalt?
Die Kosten hängen vom Wert der Immobilie und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Typischerweise entstehen:
- Gerichtskosten für das Verfahren
- Gutachterkosten, falls ein Verkehrswertgutachten erforderlich ist
- Anwaltskosten, die sich nach dem Verfahrenswert richten
Herr Stenger erläutert Ihnen vorab transparent alle zu erwartenden Gebühren und prüft, ob eine Kostenaufteilung zwischen den Beteiligten möglich ist.
Wann ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll?
Eine Teilungsversteigerung lohnt sich vor allem, wenn eine einvernehmliche Lösung unter Miteigentümern nicht gelingt – zum Beispiel:
- Nach einer Scheidung, wenn keine Einigung über die Immobilie erzielt wird
- In einer Erbengemeinschaft, um den Nachlass gerecht aufzuteilen
- Wenn einer der Beteiligten Liquidität benötigt oder eine Auszahlung anstrebt
So erhalten alle Miteigentümer ihren rechtmäßigen Anteil – ohne endlose Streitigkeiten oder Stillstand.
Kann ein Miteigentümer bei der Teilungsversteigerung mitbieten?
Besteht ein eingetragenes Wohnrecht, bleibt dieses grundsätzlich auch nach der Versteigerung gültig.
Es wird im Grundbuch als Belastung vermerkt und fließt in die Bewertung der Immobilie ein. Dadurch kann sich der Marktwert reduzieren.
Ein Anwalt wie Markus Stenger prüft genau, wie sich das Wohnrecht auf den Erlös oder Ihr Bietinteresse auswirkt, und entwickelt eine passende Strategie für Ihre Situation.
Was tun, wenn ein Miterbe die Teilungsversteigerung blockiert?
Verweigert ein Miterbe die Zustimmung zum Verkauf, kann jeder andere Beteiligte allein die Teilungsversteigerung beantragen.
Ein Anwalt stellt sicher, dass der Antrag form- und fristgerecht eingereicht wird – und dass Sie trotz Widerstands Ihre Ansprüche durchsetzen können.
So lässt sich eine festgefahrene Erbengemeinschaft rechtssicher auflösen.
Kann ich eine Teilungsversteigerung vermeiden?
Ja, in vielen Fällen. Anwaltlich begleitete Lösungen sparen Zeit, Kosten und Stress. Möglichkeiten sind zum Beispiel:
- Der Ankauf von Anteilen eines Miteigentümers
- Eine einvernehmliche Vereinbarung über Nutzung oder Verkauf
- Eine Mediation, um außergerichtlich eine faire Verteilung zu erreichen
Rechtsanwalt Stenger prüft mit Ihnen, ob eine gütliche Lösung finanziell und juristisch sinnvoller ist als der Gang zum Gericht.
Wann ist eine Teilungsversteigerung nicht möglich?
Nicht in jedem Fall lässt sich eine Teilungsversteigerung beantragen. Sie ist ausgeschlossen, wenn:
- kein echtes Miteigentum besteht (z. B. nur Nießbrauch oder Wohnrecht),
- eine vertragliche Sperrfrist vereinbart wurde, oder
- eine gerichtliche Verfügung das Verfahren untersagt.
Ein Fachanwalt kann im Vorfeld prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind.
Wie schützt ein Anwalt meine Interessen im Verfahren?
Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass Sie den gesamten Prozess rechtssicher und planvoll durchlaufen. Dazu gehört:
- Prüfung aller Unterlagen vor Antragstellung
- Vertretung vor Gericht und bei Auktionen
- Strategische Beratung, falls Sie selbst mitbieten möchten
- Kommunikation mit anderen Beteiligten und dem Gericht
Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite vermeiden Sie Verzögerungen, Kostenfallen und taktische Fehler.
Curia Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
- info@curia-recht.de
- 089 381 583 13
- Martin-Greif-Straße 1 | 80336 München